Mittwoch, 10. Februar 2010

Wenn der Joghurt dem H2O2 einen Schaumkuss gibt

In einer Arztpraxis gibt es bestimmte Vorschriften, manche erscheinen übertrieben oder gar überflüssig, manche jedoch erscheinen vernünftig.
Wie z.B. die Vorschrift, in einem Kühlschrank, in dem Materialien wie Adaptic, Opalescence etc aufbewahrt werden, keine Lebensmittel zu verstauen.
In unserem Kühlschrank befinden sich zur Zeit Joghurt, Käse, Bifi, Milchschnitte, verschiedene Säfte, sowie sämtliche zahnärztliche Materialien.
Spätestens wenn ein Sicherheitsbeauftragter vor Ort ist und das Thema 'Kühlschrank' in aller Ausführlichkeit erklärt, würde ich meinen Joghurt rausholen und woanders lagern.
Das sehen aber nicht alle so, denn nur knappe zwei Tage nach der Sicherheitsbelehrung wurde der Kühlschrank wieder befüllt.
Yammi!

1 Kommentar:

  1. Es erstaunt mich, dass sich die Praxen ähneln: bei uns stört sich auch niemand an dem gemeinsamen Aufenthaltsort von Wurst und Röntgenbildern. Sind wir denn die einzigen, die das stört?

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