Freitag, 5. Februar 2010

Qualitätsmanagment

Früher habe ich QM sehr verteufelt. Inzwischen glaube ich aber an die Darseinsberechtigung des QM. Nehme man das Beispiel, dass ein neues Tauchbad in der Praxis eingeführt wird, in dem Abdrücke desinfiziert werden sollen. Arbeiten in der Praxis mehrere Teilzeitkräfte und Azubinen, die ja nun mal auch Schultage haben, oder einen halben Tag frei haben und somit nicht immer in der Praxis anwesend sind, ist die Informationsweitergabe enorm gestört. Es war nur eine Azubine nicht anwesend bei Neueinführung dieses Tauchbades, aber genau die fragt mich eine Woche später, wofür denn diese Schale da wäre! Fünf Helferinnen haben es also nicht geschafft, diese Information weiterzugeben.
Nun, ich kann natürlich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass das mit einem QM nicht passiert wäre. Schließlich muss man dann die Anweisungen auch lesen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass solche fehlenden Informationsweitergaben damit minimiert werden. Also warten wir mal das Ende des Jahres ab, wo ja eigentlich alles Praxen spätestens mit einem QM ausgerüstet sein sollten.

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